Service

Wieso sollten Sie weniger verlangen...

 

Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis für unsere Zusammenarbeit. Daher bildet die persönliche Beziehung zu unseren Kunden den Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Der fortwährende Kontakt mit Ihnen ist es, worauf wir größten Wert legen.

Im Vergleich zur Betreuung bei Ihrer Hausbank, haben Sie bei uns den direkten Ansprechpartner in der Geschäftsleitung, und somit zu den Personen, die unmittelbar alle Anlageempfehlungen ausarbeiten.

Diese Art der Kommunikation ist in Deutschland gegenwärtig unter Finanzdienstleistern nicht weit verbreitet und steht bisher fast ausschließlich institutionellen Anlegern offen.

 

Stets aktuell informiert...

 

Sie erhalten mit Ihren persönlichen Zugangsdaten via Internet zu jeder Zeit und überall auf der Welt aktuelle Informationen über Ihr Depot. Es interessiert Sie, aus welchen Wertpapieren sich Ihr Depot zusammensetzt? Sie wünschen Angaben über die augenblicklich zur Verfügung stehende Liquidität? Diese und viele andere Informationen stehen Ihnen jederzeit online zur Verfügung.

 

Reporting

 

Quartalsweise erstellen wir für Sie einen detaillierten Bericht der folgende Themen enthält:

 

  • Portfolioübersicht
  • Vermögensaufstellung
  • Analysen zur Vermögensstruktur
  • Performance - Analyse

 

Orderabwicklung

 

Die Abwicklung der Wertpapierorders wird über unser Partnerunternehmen Reuss Private Deutschland AG in Verbindung mit der Deutschen Bank AG durchgeführt. Dies gewährleistet höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der technischen Umsetzung. Insbesondere ist es so möglich, die Wertpapierorders für alle Kundendepots zur gleichen Zeit an den Börsen zu platzieren.

 

 

 

 

 

Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2  Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Finanzdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.